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mietbedingungen

sicherheit ist das oberste gebot bei der entwicklung und produktion der segway-geräte. ebenso werden alle tour-teilnehmer / mieter schritt für schritt und behutsam in die bedienung und steuerung der segways eingewiesen und damit in die lage versetzt, das gerät optimal zu beherrschen und die fahrt mit dem segway zu geniessen.
trotz aller vorkehrungen kann es jedoch passieren, dass etwas passiert. sei es durch unachtsamkeit, fahren im zu steilen gelände, fahren über bordkanten, strassenschäden oder eigene fahrfehler etc. – risiken können nie ganz ausgeschlossen werden. daher ist es wichtig, das eigene fahrkönnen richtig einzuschätzen um unfälle und stürze zu vermeiden.
zu ihrer eigenen sicherheit stellen wir allen tour-teilnehmern / mietern unserer geräte helme und rückenprotektoren kostenlos zur verfügung.
unsere segways sind gegen schäden an dritten haftpflichtversichert. für die eigene sicherheit jedoch ist jeder tour-teilnehmer / mieter selbst verantwortlich. eigene (selbst zugefügte) schäden sind durch keinerlei versicherung gedeckt.

  • die nutzung des segway pt erfolgt auf eigene gefahr und risiko des mieters / tourteilnehmers. der mieter / tourteilnehmer kann die vermieterin weder für eigene fehler (z.bsp. sturz durch fahrfehler) noch für das verhalten dritter in anspruch nehmen.
  • der mieter / tourteilnehmer haftet für schäden am mietgegenstand durch unsachgemäße benützung und/oder behandlung und für schäden an dritten mit einem selbstbehalt von € 250,- je schadensfall. im falle des abhandenkommens des segway pt durch einfachen diebstahl haftet der mieter mit einem selbstbehalt von € 1.500,-.
  • die benützung des segway pt unter alkohol-, drogen- oder medikamenteneinfluss ist nicht gestattet.
  • der mieter / tourteilnehmer erklärt mit seiner unterschrift, dass er vor übernahme des segway pt das sicherheits-video gesehen hat und über die risiken bei der benützung des segway pt aufgeklärt, und in die bedienung und funktionsweise entsprechend eingewiesen wurde.
  • der mieter / tourteilnehmer hat zum eigenen schutz einen helm und einen rückenprotektor zu tragen.
  • der mieter / tourteilnehmer verpflichtet sich, den mietgegenstand schonend und fachgerecht zu behandeln und alle für die benutzung maßgeblichen vorschriften (insbesondere die straßenverkehrsordnung – stvo und die technischen benutzungsvorschriften) zu beachten. insbesondere ist bei geführten touren den anweisungen des tour-guides folge zu leisten.
  • die vermieterin ist berechtigt, daten über den mieter / tourteilnehmer, die sie aufgrund der geschäftsbeziehung erhalten hat, zu speichern und für geschäftliche zwecke im sinne des österr. bundesdatenschutzgesetzes zu verwenden. die daten werden nicht an dritte weitergegeben.
  • ausdrücklich wird die anwendbarkeit österreichischen rechtes vereinbart. für streitigkeiten aus diesem vertrag wird die zuständigkeit des sachlich zuständigen gerichtes in innsbruck ausdrücklich vereinbart.